Impressum

Verein Oberlinhaus

Kontakt:

Rudolf-Breitscheid-Straße 24
14482 Potsdam

Tel. 0331 763-5306
Fax 0331 763-5230
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Vertretungsberechtigte Personen:

Theologischer Vorstand: Pfarrer Dr. Matthias Fichtmüller
Kaufmännischer Vorstand: Thomas Neubauer

Aufsichtsrat: Prof. Dr. Jens Poll (Vorsitzender), Andrea Vock (1. stellvertr. Vorsitzende), Alexander Schirp (2. stellvertr. Vorsitzender), Georg Borngässer, Erik Stohn, Johannes Grothaus, Anne Baaske, Reinhard Nieper

Verein alten Rechts, im Brandenburgischen Vereinregister geführt unter dem Aktenzeichen 796-00/8001.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 138407602

Bereiche: Kindertagesstätten, Kirchengemeinde, Wohngemeinschaft für Senioren

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 18 Abs. 2 MStV sind die Vorstände:
Theologischer Vorstand: Pfarrer Dr. Matthias Fichtmüller
Kaufmännischer Vorstand: Thomas Neubauer

Webseite: autismus-oberlinhaus.de
Webseite: inklusion-oberlinhaus.de
Webseite: oberlin-kindertagesstaetten.de
Webseite: werde-oberliner.de
Webseite: ideal.oberlinhaus.de
Webseite: maxi-ideal.de
Facebook: facebook.com/oberlinhaus
Twitter: twitter.com/oberlinhaus
Instagram: instagram.com/oberlinhaus/
Youtube: youtube.com/channel/UC4EyWLvSYdCwRX45zCi27lA
Xing: xing.com/companies/oberlinhaus
LinkedIn: de.linkedin.com/company/vereinoberlinhaus

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Redaktion: Verein Oberlinhaus

Konzept, Gestaltung und Programmierung: Agentur Brandung

Realisiert mit dem Content-Management-System TYPO3

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) / Whistleblowing

Diese Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem dient dazu, eine strukturierte Methode zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Gesetze innerhalb unseres Unternehmens bereitzustellen. Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass alle Hinweise und Beschwerden angemessen untersucht und bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, eine transparente, vertrauliche und faire Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeitende, Führungskräfte, Auftragsnehmer/innen und andere Personen in geschäftlicher Beziehung mit uns Bedenken oder Missstände sicher und geschützt melden können.

Es ist unser fester Grundsatz, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und verantwortungsbewusst Bedenken melden, keinerlei Nachteile oder Maßregelungsmaßnahmen befürchten müssen.

Alle Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers wird geschützt.

Wir ermutigen alle Mitarbeitende und andere Beteiligte, die Bedenken haben oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien beobachten, diese Verfahrensordnung zu nutzen, um Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Durch die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden und die Wahrung der Integrität unserer Unternehmensgruppe können wir gemeinsam eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Zukunft gestalten.

Zur Online Meldestelle

Termin beim Meldestellenbeauftragten (nur Hinweisegeberschutz)

 

Meldestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Diese Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem dient dazu, eine strukturierte Methode zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden über mögliche Verstöße gegen Gesetze innerhalb unseres Unternehmens und entlang unserer Lieferkette bereitzustellen. Sie hat das Ziel, Hinweisgeber zu schützen und sicherzustellen, dass alle Hinweise und Beschwerden angemessen untersucht und bearbeitet werden. Wir sind bestrebt, eine transparente, vertrauliche und faire Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeitende, Führungskräfte, Auftragsnehmer/innen und andere Personen in geschäftlicher Beziehung mit uns Bedenken oder Missstände sicher und geschützt melden können.

Es ist unser fester Grundsatz, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und verantwortungsbewusst Bedenken melden, keinerlei Nachteile oder Maßregelungsmaßnahmen befürchten müssen.

Alle Hinweise und Beschwerden werden vertraulich behandelt und die Identität des Hinweisgebers wird geschützt.

Wir ermutigen alle Mitarbeitende und andere Beteiligte, die Bedenken haben oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien beobachten, diese Verfahrensordnung zu nutzen, um Hinweise oder Beschwerden einzureichen. Durch die aktive Beteiligung unserer Mitarbeitenden und die Wahrung der Integrität unserer Unternehmensgruppe können wir gemeinsam eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Zukunft gestalten.

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Termin beim Meldestellenbeauftragten (nur Hinweisegeberschutz)